Heizungsgesetz: Was ändert sich 2024?

Seit Januar 2024 greift ein neues Heizungsgesetz, das bedeutende Änderungen mit sich bringt. Neue Heizungen müssen zu einem bestimmten Anteil durch erneuerbare Energien betrieben werden. Was Hausbesitzer vor einer energetischen Sanierung beachten sollten.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Heizungsgesetz in Deutschland in Kraft, das eine wichtige Komponente des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darstellt. Dieses Gesetz verlangt, dass alle ab 2024 neu installierten Heizsysteme mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Als erneuerbare Energien eingestufte Energieträger

Zu den als erneuerbare Energien anerkannten Energieträgern gehören Solarthermie, Biomasse, Geothermie und Umgebungswärme, die durch Wärmepumpen genutzt werden kann. Ebenfalls zugelassen sind H2-ready Heizsysteme, die auf eine spätere Nutzung von 100 Prozent Wasserstoff umstellbar sind.

Regelungen zum Fernwärmeanschluss in bestehenden Gebäuden

Für bestehende Gebäude, die sich in der Nähe von Fernwärmenetzen befinden, schreibt das neue GEG vor, dass ein Anschluss an diese Netze erfolgen muss, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Kommunen haben hier die Aufgabe, die Ausbaustrategien der Wärmenetze zu koordinieren und entsprechende Vorgaben zu machen. Dies soll sicherstellen, dass die Nutzung der Fernwärme, die oft auf der Nutzung erneuerbarer Energien basiert, weiter ausgebaut und effizient genutzt wird.

Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Um die finanzielle Belastung für Hausbesitzer zu reduzieren, bietet die Regierung umfangreiche Förderprogramme an, die bis zu 70 Prozent der Kosten für den Austausch alter Heizsysteme abdecken können. Für Mieter und Vermieter gibt es ebenfalls wichtige Regelungen: Vermieter können staatliche Zuschüsse für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme erhalten, was die direkte Umlage der vollständigen Kosten auf Mieter verhindert. Dadurch soll eine faire Lastenverteilung zwischen Vermietern und Mietern gewährleistet werden.

Ziele des deutschen Klimaschutzprogramms und Auswirkungen des GEG

Diese Gesetzgebung stellt einen entscheidenden Schritt zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele dar, welche eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 und die Klimaneutralität bis 2045 vorsehen. Das Ziel ist, die Energieeffizienz im Gebäudesektor signifikant zu verbessern, wobei das neue Heizungsgesetz erwartet, dass der Energiebedarf von Gebäuden durch diese Maßnahmen um mindestens 40 Prozent gesenkt wird. Weitere detaillierte Informationen zu den Regelungen und Fördermöglichkeiten sind auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie anderer relevanter Behörden verfügbar.